Kleine Anfrage zur Genehmigung einer "regionalen Umweltzone" im Rhein-Main-Gebiet
Aus der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage von Angela Dorn:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10.10.2011 für einen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf einen Luftreinhalteplan mit geeigneten Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Luftreinhaltegrenzwerte stellt sich die Sachlage zur Kleinen Anfrage 18/3837 betreffend Genehmigung einer "regionalen Umweltzone" im Rhein-Main-Gebiet neu. Das Urteil führt aus, dass der Urteilsspruch "praktisch gleichbedeutend ist mit der Verpflichtung zur Aufnahme einer Umweltzone in den Luftreinhalteplan-Teilplan Wiesbaden". Die bisherige Position der Landesregierung zur Genehmigung von kommunalen Umweltzonen ist damit in Frage gestellt.
Die Kleine Anfrage ist als Drucksache 18/5033 am 02. Dezember 2011 beim Hessischen Landtag eingegangen. Die Kleine Anfrage 18/3837, auf die hier Bezug genommen wird, ist hier.







