Kleine Anfrage zur Verzögerung bei der Neuvermessung von Grundstücken
In einem konkreten Fall muss ein Privatgrundstück, um es rechtlich bebaubar zu machen, neu vermessen werden. Für diesen formalen Akt ist die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) zuständig. Diese führt das so genannte Liegenschaftskataster. Dem Landesamt liegt ein entsprechender Antrag zur Neuvermessung des Grundstücks vor, dieser kann aber erst in 4-5 Monaten bearbeitet werden. In anderen Fällen sind es 6 Monate. Grund hierfür sei laut HVBG die Neueinführung einer Software für Liegenschaftsangelegenheiten. Nach Informationen des Betroffenen liegt die Frist für einen solchen Verwaltungsakt hingegen bei 2-3 Wochen. Dem Betroffenen entstehen Kosten durch den verzögerten Baubeginn (Kapitalkosten, Opportunitätskosten etc.).







