Kleine Anfrage und Antwort zur Schlichtungskommission am Universitätsklinikum

Nach dem Gesetz für die hessischen Universitätskliniken ist eine Schlichtungskommission einzurichten, wenn eine Einigung zwischen der Universität und dem Universitätsklinikum nicht möglich ist. Das Instrument einer Schlichtungskommission war u.a. in Reaktion auf massive Kritik des Wissenschaftsrats eingeführt worden, um die Freiheit von Forschung und Lehre sicherzustellen zu können.