Kleine Anfrage zur Anpassung des Psychotherapeutengesetzes an den Bologna-Prozess
Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Dorn und Marcus Bocklet (Bündnis 90/Die Grünen) betreffend der Anpassung des Psychotherapeutengesetzes an den Bologna-Prozess:
Vorbemerkung:
Das Psychotherapeutengesetz regelt neben Berufsausübung und Approbation auch die Ausbildungsmodalitäten für psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychologen (KJP). Im April 2009 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium ein "Forschungsgutachten zur Ausbildung von psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychologen". Darin wurde eine dringende Angleichung der Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an den Bologna-Prozess gefordert (vgl. S. 349). Durch den Wechsel auf Bachelor- und Masterabschlüsse entstehen Ungleichheiten bei der Zulassung zur privat organisierten Ausbilung zum Kinder- und Jugendlichenpsychologen. Zukünftig entspricht dem an einer Fachhochschule erworbenen Diplom in Sozialpädagogik der Bachelorabschluss. Dieser würde zu einer Zulassung zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychologen befähigen. Dies wird sowohl von den Psychotherapeutenkammern als auch von den Gutachtern als unzureichend abgelehnt: "Besonders problematisch sind die bisher differenten Zugangswege KJP und PP. Daher wird empfohlen, bezüglich der formalen und inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen einheitliche Standards für PP und KJP einzuführen: als formale Voraussetzung Masterniveau (Psychologie, Pädagogikstudiengänge und Studium der Sozialarbeit) [...]" (S.351).
Die kleine Anfrage ist am 09. Juni 2010 als Drucksache 18/2506 beim Landtag eingegangen und wurde am 27. Juli 2010 beantwortet.







