Berichtsantrag zum nationalen Stipendienprogramm-Gesetz
Die Bundesregierung plant die Einführung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms (NaStipG). Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) liegt vor. Die Stipendien in Höhe von 300 € sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 € jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. Das Gesetz soll nach dem aktuellen Zeitplan im Juni 2010 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden, Anfang Juli 2010 im Bundesrat behandelt werden und dann zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft treten.
Die geplante Einführung eines nationalen Stipendienprogramms ist umstritten, weil befürchtet wird, dass ein solches Stipendienprogramm vor allem junge Menschen aus besser gestellten, bildungsnahen Familien fördern wird und damit keinen Beitrag zur sozialen Öffnung der Hochschulen leistet. Schon heute kommen 72 v.H. der Stipendiatinnen und Stipendiaten aus einkommensstarken Familien mit akademischem Hintergrund. Um die Chancengerechtigkeit des Bildungssystems zu erhöhen, wäre es daher dringend geboten, insbesondere diejenigen zu fördern, die nicht durch ihre Familie unterstützt werden können. Zu diesem Ergebnis kommt auch erneut die jüngst veröffentliche Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks.







